Geschäftsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
1. Geltungsbereich
Anwendbarkeit
Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Dritte
Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
Leistungsgegenstand
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
Ausländisches Recht
Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
Änderung der Sach- oder Rechtslage
Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Bereitstellung von Unterlagen
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
Bestätigung der Vollständigkeit
Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Unabhängigkeitspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
Kündigungsrecht bei Beeinträchtigung der Unabhängigkeit
Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Verbindlichkeit von Darstellungen
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist allein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
Zustimmungspflicht zur Weitergabe
Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
Verbot der Verwendung zu Werbezwecken
Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
Nacherfüllungsanspruch
Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
Geltendmachung von Ansprüchen
Ein Nacherfüllungsanspruch aus dem vorherigen Punkt muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprüche, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten
Offenbare Unrichtigkeiten wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten – Datenschutz
Schweigepflicht
Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 326 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
Datenschutz
Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
9. Haftung
Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
Höchsthaftungsbetrag
Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Mehrere Anspruchsteller
Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
Einzelner Schadensfall
Der Höchstbetrag bezieht sich auf einen einzelnen Schadensfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
Nachträgliche Änderungen des Abschlusses
Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderen für die Öffentlichkeit bestimmter Stellen nur mit in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
Widerruf des Bestätigungsvermerks
Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
Berichtsausfertigungen
Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
Zugrundelegung von Tatsachen
Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtigkeiten hinzuweisen.
Wahrung von Fristen
Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
Laufende Steuerberatung
Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
- Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahresssteuererklärungen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
- Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den genannten Steuern
- Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den genannten Erklärungen und Bescheiden
- Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der genannten Steuern
- Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der genannten Steuern
Pauschalhonorar
Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Textform die Tätigkeiten zur Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren gesondert zu honorieren.
Steuerberater-Vergütungsverordnung
Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
12. Elektronische Kommunikation
E-Mail-Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
Gebühren und Auslagen
Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
Aufrechnung
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Verbraucherstreitbeilegung
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Deutsches Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Ergänzende Bedingungen der Skalar GmbH
1. Geltungsbereich und Rangverhältnis
Diese Ergänzenden Bedingungen gelten zwischen der Skalar GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Seidlstr. 5, 80335 München, HRB 308093, Amtsgericht München ("Skalar"), und ihren Mandanten zusätzlich zu den dem Mandat zugrunde liegenden IDW-AAB (Stand 01.01.2024). Sie regeln die Nutzung der von Skalar bereitgestellten digitalen Plattform, den Datenschutz und die Auftragsverarbeitung sowie das Widerrufsrecht für Verbraucher. Im Verhältnis zu den IDW-AAB gilt: Die IDW-AAB bleiben für das Mandat maßgeblich und unberührt. Diese Ergänzenden Bedingungen treten ergänzend hinzu. Bei Widersprüchen gilt: zwingendes Verbraucher- und Datenschutzrecht geht stets vor; im Übrigen haben für das Mandat die IDW-AAB, für die Plattformnutzung diese Ergänzenden Bedingungen Vorrang. Individuelle Vereinbarungen im Beratervertrag gehen beiden vor.
2. Die Plattform
Plattformbeschreibung
Skalar stellt dem Mandanten eine eigens entwickelte digitale Plattform ("Plattform") als Hilfsmittel zur Abwicklung des Mandats bereit — insbesondere für Kommunikation, Aufgaben- und Fristenverwaltung, Dokumentenaustausch und -ablage sowie die Anbindung von Drittsystemen.
Nutzungsvoraussetzungen
Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich bestehenden Mandanten von Skalar vorbehalten und setzt ein laufendes Mandatsverhältnis voraus. Mit Beendigung des Mandats erlischt das Nutzungsrecht. Die Bereitstellung der Plattform ist Bestandteil des Mandats und für den Mandanten ohne gesonderte Plattformgebühr nutzbar, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Verfügbarkeit
Verfügbarkeitszusage
Die Plattform ist im Monatsmittel zu 98 % verfügbar. Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich von Skalar nicht nutzbar ist. Höhere Gewalt, Wartungsfenster mit angemessener Vorankündigung sowie der Ausfall von Kommunikationsmitteln (insb. des Internets) außerhalb des Verantwortungsbereichs von Skalar zählen nicht dazu.
Zugang und Support
Der Zugang zu und die Nutzung der Plattform erfolgt ausschließlich über das Internet. Bei Fragen erreicht der Mandant Skalar per E-Mail an info@skalar.de.
4. Nutzungsrechte
Lizenzgewährung
Skalar gewährt dem Mandanten für die Dauer des Mandats ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Recht erlischt mit Mandatsende.
Nutzungsbeschränkungen
Die Plattform darf nur für die eigenen geschäftlichen bzw. mandatsbezogenen Zwecke des Mandanten genutzt werden. Der Mandant darf die Plattform nicht vermieten, verleasen, weiterverkaufen, Dritten zugänglich machen oder verändern. Der Quellcode darf nicht modifiziert, dekompiliert oder zurückentwickelt werden, außer in gesetzlich zwingend erlaubten Fällen. Scraping-Techniken, automatisierte Massenabfragen oder Dienste zur Manipulation der Plattform sind untersagt.
Intellectual Property
Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, Gestaltung und Marken verbleiben bei Skalar bzw. ihren Lizenzgebern.
5. Inhalte des Mandanten
Zulässiger Inhalt
Der Mandant darf nur Inhalte und Daten speichern oder übermitteln, für die er die erforderlichen Rechte besitzt und die keine Rechte Dritter verletzen.
Rechte an Inhalten
Der Mandant bleibt Inhaber der Rechte an seinen Inhalten. Er räumt Skalar das Recht ein, diese Inhalte im zur Mandatsdurchführung erforderlichen Umfang zu speichern, zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und an berechtigte Dritte (z. B. Finanzbehörden, eingebundene Dienstleister) weiterzuleiten.
6. Zugangsdaten und Sicherheit
Authentifizierung
Für den Zugang erstellt der Mandant einen Nutzernamen und ein Passwort oder meldet sich über einen SSO-Dienst an.
Schutzpflichten
Der Mandant hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und zeigt deren Verlust oder eine missbräuchliche Nutzung Skalar unverzüglich an.
7. Drittanbietertools
Integration von Drittanbietertools
Der Mandant kann auf der Plattform Software von Drittanbietern ("Drittanbietertools", z. B. DATEV, Buchhaltungs-, Banking- oder Zahlungsdienste) anbinden.
Haftung für Drittanbietertools
Drittanbietertools werden auf Grundlage einer direkten vertraglichen Beziehung zwischen dem Drittanbieter und dem Mandanten bereitgestellt und genutzt. Skalar übernimmt keine Haftung für deren Inhalt, Verfügbarkeit oder Funktionalität.
8. Datenschutz
Datenschutzerklärung
Skalar verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und den sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine gesonderte Datenschutzerklärung ist unter https://skalar.de/datenschutz abrufbar. Die berufsrechtliche Verschwiegenheit (§ 323 HGB, § 43 WPO, § 57 StBerG, § 203 StGB) bleibt unberührt; im Rahmen der berufstypischen Mandatsbearbeitung wird Skalar regelmäßig als eigenständig Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) tätig.
Auftragsverarbeitung
Soweit Skalar im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten ausschließlich weisungsgebunden im Auftrag des Mandanten verarbeitet (Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 DSGVO), findet die "Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung" Anwendung.
Datenminimizerung
Der Mandant übermittelt Skalar personenbezogene Daten strikt auf "need to know"-Basis und keine für die Leistungserbringung nicht erforderlichen Daten.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Gesetzliches Widerrufsrecht
Handelt der Mandant als Verbraucher (§ 13 BGB) und wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Einzelheiten und Fristen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform bereitgestellt wird.
Wertersatz bei Widerruf
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Skalar mit der Leistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er bei Widerruf anteiligen Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357 Abs. 8 BGB).
10. Änderung dieser Ergänzenden Bedingungen
Änderungsvorbehalt
Skalar ist berechtigt, diese Ergänzenden Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Skalar weist den Mandanten mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten in Textform auf die Änderungen hin. Der Mandant kann innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird Skalar in der Benachrichtigung gesondert hinweisen. Widerspricht der Mandant, kann Skalar das Mandat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ordentlich kündigen.
Verbraucherschutz
Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorgaben wirksam.
11. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München, sofern der Mandant Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Skalar ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an einem solchen Verfahren nicht teil (§ 36 VSBG).
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
Anlage B: Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Hinweis
Diese Widerrufsbelehrung ist ein Muster auf Basis der gesetzlichen Vorlage (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB), angepasst an Dienstleistungsverträge (Steuerberatung). Sie gilt nur für Verbraucher (§ 13 BGB) bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Kontaktdaten für Widerrufsbelehrung
Skalar GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Seidlstr. 5, 80335 München, E-Mail: info@skalar.de
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wertersatz bei Widerruf
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Sie können das folgende Muster-Widerrufsformular zur Wahrung der Widerrufsfrist verwenden. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per Post oder E-Mail an die oben genannte Adresse zurück: "An Skalar GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Seidlstr. 5, 80335 München, E-Mail: info@skalar.de - Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: [Dienstleistung beschreiben] - Bestellt am / abgeschlossen am: [Datum] - Name des/der Verbraucher(s): [Name] - Anschrift des/der Verbraucher(s): [Adresse] - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): [Unterschrift] - Datum: [Datum]"
Stand: 1. Juni 2026