Jahresabschluss erstellen: Wie du am besten vorgehst (Checkliste)
Der Jahresabschluss schließt dein Geschäftsjahr rechnerisch ab und zeigt, wie dein Unternehmen finanziell dasteht. Ob du ihn erstellen musst, hängt von Rechtsform und Größe ab. Hier erfährst du, was vorgeschrieben ist, welche Fristen gelten und wie du Schritt für Schritt vorgehst.
Das Wesentliche zum Jahresabschluss in Kürze
- Wer muss: Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG immer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst ab 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn.
- Woraus besteht er: Mindestens Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung. GmbH und UG zusätzlich mit Anhang.
- Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften stellen ihn in 6 Monaten auf, die Offenlegung erfolgt binnen 12 Monaten.
- Selbst möglich: Du darfst ihn selbst erstellen, wenn du die handels und steuerrechtlichen Vorgaben kennst.
- Kosten: Beim Steuerberater meist 800 bis 2.500 Euro, je nach Größe.
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Immer verpflichtet sind Kapitalgesellschaften, also GmbH, UG und AG, unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften müssen erst, wenn sie die Schwellenwerte von 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn in zwei Jahren in Folge überschreiten. Kleingewerbetreibende und Freiberufler ohne Handelsregistereintrag erstellen stattdessen eine Einnahmen Überschuss Rechnung.
Woraus besteht ein Jahresabschluss?
Mindestens aus zwei Teilen. Die Bilanz stellt dein Vermögen den Schulden und dem Eigenkapital zum Stichtag gegenüber, beide Seiten müssen ausgeglichen sein. Die Gewinn und Verlustrechnung listet Erträge und Aufwendungen auf und zeigt den Jahresüberschuss oder Fehlbetrag. GmbH und UG brauchen zusätzlich einen Anhang, mittelgroße und große Unternehmen außerdem einen Lagebericht.
Welche Fristen gelten?
Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Abschluss innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende aufstellen, größere innerhalb von drei Monaten. Die Offenlegung im Bundesanzeiger muss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder ab 2.500 Euro. Ohne Steuerberater gibst du die Steuererklärung bis 31. Juli des Folgejahres ab, mit Steuerberater verlängert sich die Frist deutlich.
Jahresabschluss erstellen in 8 Schritten
1. Buchhaltung abschließen: Alle Belege erfasst, alle Konten abgestimmt, offene Posten geprüft. Ohne saubere Buchhaltung kein korrekter Abschluss. Eine automatisierte Buchhaltung erleichtert dir das enorm.
2. Inventur durchführen: Warenlager, Anlagevermögen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag aufnehmen.
3. Abschreibungen berechnen: Wertminderung des Anlagevermögens nach den AfA Tabellen erfassen, meist linear.
4. Rückstellungen und Abgrenzungen bilden: Ungewisse Verbindlichkeiten und periodengerechte Zuordnung von Aufwand und Ertrag.
5. Bilanz und GuV erstellen: Aktiva und Passiva gegenüberstellen, Erträge und Aufwendungen auflisten, nach den Gliederungsvorschriften des HGB.
6. Anhang erstellen: Pflicht für GmbH und UG, mit Bilanzierungs und Bewertungsmethoden. Kleine Gesellschaften dürfen verkürzt darstellen.
7. Feststellen lassen: Bei Kapitalgesellschaften beschließt die Gesellschafterversammlung den Abschluss.
8. Offenlegen: GmbH und UG veröffentlichen den Abschluss im Bundesanzeiger, binnen zwölf Monaten.
Selbst erstellen oder erstellen lassen?
Das hängt von deinem Fachwissen, deiner Zeit und der Komplexität ab. Die Übersicht hilft bei der Entscheidung.
| Kriterium | Selbst erstellen | Steuerberater |
|---|---|---|
| Kosten | nur Zeitaufwand | 800 bis 2.500 Euro |
| Fachwissen nötig | hoch (HGB, Bilanzierung) | keines |
| Haftung bei Fehlern | vollständig bei dir | Steuerberater haftet |
| Fristverlängerung | nein | ja, automatisch |
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Kostenloses Erstgespräch buchenHäufige Fragen zum Jahresabschluss
Darf ich den Jahresabschluss selbst erstellen?
Den Jahresabschluss darfst du selbst erstellen, es gibt keine Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Voraussetzung ist, dass du die handels und steuerrechtlichen Vorgaben einhältst und die Buchhaltung vollständig führst. Bei komplexen Fällen lohnt eine fachliche Prüfung.
Bis wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?
Der Jahresabschluss muss bei kleinen Kapitalgesellschaften innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende aufgestellt werden, bei größeren in drei. Die Offenlegung im Bundesanzeiger erfolgt spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag.
Was kostet der Jahresabschluss beim Steuerberater?
Der Jahresabschluss beim Steuerberater kostet je nach Unternehmensgröße meist zwischen 800 und 2.500 Euro, gestaffelt nach der Steuerberatergebührenverordnung. Oft gibt es Pauschalen zusammen mit Buchhaltung und Steuererklärung.
Welche Strafen drohen bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?
Bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses kann das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder ab 2.500 Euro verhängen. Deshalb solltest du die Frist von zwölf Monaten unbedingt einhalten.
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