Körperschaftsteuer einfach erklärt: Satz, Berechnung, Fristen
15 Prozent klingen wenig, real zahlt eine GmbH rund 30 Prozent. Wie die Körperschaftsteuer berechnet wird, welche Fristen gelten und was die Senkung ab 2028 bedeutet.
15 Prozent Körperschaftsteuer klingt nach wenig. Tatsächlich zahlt eine GmbH auf ihren Gewinn rund 30 Prozent Steuern, weil zur Körperschaftsteuer noch Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer kommen. Wer nur mit den 15 Prozent kalkuliert, plant an der Realität vorbei, zum Beispiel bei der Frage, ob sich der Wechsel von der Personengesellschaft in die GmbH lohnt.
Gleichzeitig steht die größte Entlastung seit Jahrzehnten fest im Gesetz: Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz jedes Jahr um einen Prozentpunkt, von 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032. Was die Körperschaftsteuer genau ist, wie sie berechnet wird und was die Senkung für deine Planung bedeutet, klären wir hier Schritt für Schritt.
Inhalt
Das Wichtigste zur Körperschaftsteuer
- Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften: GmbH, AG und andere Körperschaften zahlen sie auf ihr zu versteuerndes Einkommen, geregelt im Körperschaftsteuergesetz (KStG).
- Der Satz beträgt aktuell 15 Prozent, mit Solidaritätszuschlag effektiv 15,825 Prozent. Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt die Gesamtbelastung einer GmbH je nach Hebesatz bei rund 30 Prozent.
- Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr, bis er 2032 bei 10 Prozent liegt. Beschlossen wurde das im steuerlichen Investitionssofortprogramm vom Juli 2025.
- Berechnungsbasis ist nicht der Handelsbilanzgewinn, sondern das zu versteuernde Einkommen: verdeckte Gewinnausschüttungen und nicht abziehbare Aufwendungen kommen dazu, steuerfreie Erträge nach § 8b KStG gehen ab.
- Vorauszahlungen sind vierteljährlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Die Körperschaftsteuererklärung ist mit Steuerberater regelmäßig erst Ende Februar des übernächsten Jahres abzugeben.
- Die Körperschaftsteuer ist nur die erste Ebene: Schüttet die GmbH Gewinne aus, versteuern die Gesellschafter die Ausschüttung zusätzlich privat, meist mit rund 26,4 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag.
Was die Körperschaftsteuer ist und wer sie zahlt
Die Körperschaftsteuer ist das Gegenstück zur Einkommensteuer für juristische Personen. Während Einzelunternehmen und Personengesellschaften ihre Gewinne direkt bei den Inhabern mit deren persönlichem Steuersatz versteuern, ist eine Kapitalgesellschaft ein eigenes Steuersubjekt: Sie versteuert ihren Gewinn selbst, unabhängig davon, was die Gesellschafter privat verdienen.
Körperschaftsteuer zahlen vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, daneben Genossenschaften, Vereine und Stiftungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Für die Praxis der meisten Unternehmerinnen und Unternehmer heißt das: Sobald das Geschäft in einer GmbH läuft, ist die Körperschaftsteuer gesetzt, egal ob operatives Unternehmen, Holding oder vermögensverwaltende GmbH.
Der große Unterschied zur Einkommensteuer: Der Satz ist fix. Es gibt keinen Progressionstarif, keine Steuerklassen und für Kapitalgesellschaften auch keinen Freibetrag. Der erste Euro Gewinn wird genauso besteuert wie der millionste.
Der Körperschaftsteuersatz: 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag
Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2008 einheitlich 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens (§ 23 KStG). Auf die Körperschaftsteuer kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, was die effektive Belastung auf 15,825 Prozent hebt. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es beim Solidaritätszuschlag für Kapitalgesellschaften keine Freigrenze, er fällt immer an.
Dazu kommt die Gewerbesteuer der Gemeinde. Bei einem typischen Hebesatz von 400 Prozent sind das weitere 14 Prozent vom Gewerbeertrag. In Summe landet eine GmbH damit bei knapp 30 Prozent Gesamtbelastung auf einbehaltene Gewinne, in Großstädten mit hohen Hebesätzen etwas darüber, in Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen darunter.
Körperschaftsteuer berechnen: vom Gewinn zum zu versteuernden Einkommen
Berechnungsgrundlage ist nicht einfach der Gewinn aus der Handelsbilanz, sondern das zu versteuernde Einkommen. Vom Jahresüberschuss ausgehend wird außerbilanziell korrigiert:
- Hinzugerechnet werden unter anderem verdeckte Gewinnausschüttungen, die Gewerbesteuer selbst (sie ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr), die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen sowie 30 Prozent der Bewirtungskosten und andere nicht abziehbare Aufwendungen.
- Abgezogen werden steuerfreie Erträge, allen voran Beteiligungserträge nach § 8b KStG: Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften und Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen bleiben zu 95 Prozent körperschaftsteuerfrei.
- Verrechnet werden Verlustvorträge aus früheren Jahren, bis eine Million Euro unbegrenzt, darüber zu 70 Prozent des übersteigenden Einkommens.
Ein Rechenbeispiel für eine GmbH mit 100.000 Euro Gewinn vor Steuern und Hebesatz 400 Prozent:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 100.000 Euro |
| Körperschaftsteuer 15 Prozent | 15.000 Euro |
| Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent auf die KSt | 825 Euro |
| Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 Prozent | 14.000 Euro |
| Steuern gesamt | 29.825 Euro |
| Verbleiben im Unternehmen | 70.175 Euro |
Die Gesamtbelastung liegt in diesem Beispiel bei 29,8 Prozent. Zum Vergleich: Derselbe Gewinn im Einzelunternehmen oder in der GbR eines gut verdienenden Gesellschafters würde mit bis zu 45 Prozent Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag belastet, dafür rechnet sich dort die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer an. Genau dieser Vergleich entscheidet oft über den Rechtsformwechsel, mehr dazu im Ratgeber GbR in GmbH umwandeln.
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Kostenloses Erstgespräch buchenAb 2028 sinkt die Körperschaftsteuer auf 10 Prozent
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Juli 2025 hat der Gesetzgeber die größte Senkung der Unternehmenssteuern seit 2008 beschlossen. Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 in fünf Schritten:
| Jahr | Körperschaftsteuersatz | Mit Solidaritätszuschlag |
|---|---|---|
| bis 2027 | 15 Prozent | 15,825 Prozent |
| 2028 | 14 Prozent | 14,77 Prozent |
| 2029 | 13 Prozent | 13,715 Prozent |
| 2030 | 12 Prozent | 12,66 Prozent |
| 2031 | 11 Prozent | 11,605 Prozent |
| ab 2032 | 10 Prozent | 10,55 Prozent |
Zusammen mit der Gewerbesteuer sinkt die Gesamtbelastung einbehaltener Gewinne damit von rund 30 auf etwa 25 Prozent. Für die Planung heißt das vor allem zweierlei: Gewinne im Unternehmen zu behalten und zu reinvestieren wird von Jahr zu Jahr attraktiver, und wer über größere Ausschüttungen oder Umstrukturierungen nachdenkt, sollte den Zeitpunkt bewusst wählen. Auch Rückstellungen und latente Steuern im Jahresabschluss müssen die künftig niedrigeren Sätze berücksichtigen.
Fristen und Vorauszahlungen bei der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird nicht erst mit dem Steuerbescheid fällig. Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Bemessen werden sie an der zuletzt festgesetzten Steuer. Läuft das Jahr deutlich besser oder schlechter, lohnt ein Antrag auf Anpassung, sonst finanziert ihr dem Finanzamt zinslos Geld vor oder es droht eine hohe Abschlusszahlung.
Die Körperschaftsteuererklärung ist zusammen mit dem Jahresabschluss und der E-Bilanz elektronisch abzugeben. Ohne Steuerberater endet die Frist Ende Juli des Folgejahres, mit Steuerberater regelmäßig erst Ende Februar des übernächsten Jahres. Für das Jahr 2025 heißt das: Abgabe mit Berater bis Ende Februar 2027.
Körperschaftsteuer und Ausschüttung: die zweite Steuerebene
Die rund 30 Prozent auf Unternehmensebene sind nur die halbe Wahrheit. Sobald die GmbH Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet, greift die zweite Ebene: Auf die Ausschüttung fällt privat Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 Prozent. Wer den Gewinn komplett ausschüttet, landet über beide Ebenen bei einer Gesamtbelastung von rund 48 Prozent.
Deshalb ist die eigentliche Steuerfrage der GmbH nicht der Steuersatz, sondern die Strategie: Wie viel Gewinn bleibt zur Reinvestition im Unternehmen, wie viel fließt als Geschäftsführergehalt, wie viel als Ausschüttung, und wann? Zwischen behaltenen Gewinnen mit rund 30 Prozent und voll ausgeschütteten mit rund 48 Prozent liegen fast 20 Prozentpunkte Gestaltungsspielraum. Welche Wege es gibt und was netto ankommt, zeigt der Ratgeber zur Gewinnausschüttung der GmbH. Für Gruppenstrukturen kommt § 8b KStG dazu: Schüttet eine Tochtergesellschaft an die Holding aus, bleiben davon 95 Prozent körperschaftsteuerfrei, Vermögensaufbau auf Holdingebene ist dadurch deutlich günstiger als im Privatvermögen.
Wichtig für den Alltag: Diese zweite Ebene greift nur bei ordentlichen, beschlossenen Ausschüttungen. Bedient sich ein Gesellschafter ohne Beschluss an der GmbH, etwa über ein überhöhtes Gehalt oder private Ausgaben auf Firmenkosten, behandelt das Finanzamt das als verdeckte Gewinnausschüttung, mit Steuernachzahlungen auf beiden Ebenen und im Zweifel über mehrere Jahre der Betriebsprüfung hinweg.
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Jetzt Kontakt aufnehmenFAQ zur Körperschaftsteuer
Was ist die Körperschaftsteuer einfach erklärt?
Die Körperschaftsteuer ist einfach erklärt die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften. Eine GmbH oder AG versteuert ihren Gewinn selbst mit einem festen Satz von aktuell 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag, unabhängig vom Einkommen der Gesellschafter. Zusammen mit der Gewerbesteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 30 Prozent.
Wer zahlt Körperschaftsteuer?
Körperschaftsteuer zahlen juristische Personen, vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, außerdem Genossenschaften sowie Vereine und Stiftungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen keine Körperschaftsteuer, ihre Gewinne unterliegen direkt der Einkommensteuer der Inhaber.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?
Die Körperschaftsteuer beträgt 2026 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens, mit Solidaritätszuschlag effektiv 15,825 Prozent. Ab 2028 sinkt der Satz jährlich um einen Prozentpunkt, bis er 2032 bei 10 Prozent liegt. Dazu kommt die Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt.
Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet?
Die Körperschaftsteuer wird berechnet, indem der Jahresüberschuss um Hinzurechnungen wie verdeckte Gewinnausschüttungen und nicht abziehbare Aufwendungen erhöht, um steuerfreie Erträge nach § 8b KStG gemindert und mit Verlustvorträgen verrechnet wird. Auf das so ermittelte zu versteuernde Einkommen werden 15 Prozent Körperschaftsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer erhoben.
Was ist der Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer?
Der Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer liegt in Empfänger und Bemessung: Die Körperschaftsteuer geht mit bundesweit einheitlichen 15 Prozent an den Staat, die Gewerbesteuer an die Gemeinde, deren Hebesatz die Höhe bestimmt. Eine GmbH zahlt beide Steuern nebeneinander, zusammen rund 30 Prozent vom Gewinn.
Gibt es bei der Körperschaftsteuer einen Freibetrag?
Einen Freibetrag bei der Körperschaftsteuer gibt es für Kapitalgesellschaften wie die GmbH nicht, besteuert wird ab dem ersten Euro Gewinn. Nur bestimmte Körperschaften wie Vereine und Genossenschaften können einen Freibetrag von 5.000 Euro nutzen. Land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften haben eigene Regelungen.

