Lohnabrechnung erstellen lassen: Was digital möglich ist
Wer die Lohnabrechnung erstellen lässt, kauft vor allem Fristensicherheit. Dieser Ratgeber zeigt Kosten nach StBVV, Ablauf, Haftung und die wichtigsten Auswahlkriterien.
Sobald du den ersten Mitarbeiter einstellst, hast du jeden Monat einen fixen Termin: Die Lohnabrechnung muss stehen, die Lohnsteuer muss angemeldet und die Sozialversicherungsbeiträge müssen gemeldet und gezahlt sein. Anders als bei der Buchhaltung gibt es dabei kaum Spielraum. Fristen sind hart, Fehler treffen direkt deine Mitarbeitenden und im schlimmsten Fall haftest du persönlich. Genau deshalb entscheiden sich viele Gründerinnen und Geschäftsführer dafür, die Lohnabrechnung erstellen zu lassen, statt sie nebenbei selbst zu machen.
Das Wichtigste zur Lohnabrechnung, die du erstellen lässt
- Die Lohnabrechnung erstellen lassen kannst du bei einem Steuerberater, einem spezialisierten Lohnbüro oder einem digitalen Anbieter. Die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldung dürfen nach § 6 Nr. 4 StBerG auch qualifizierte Buchhalter übernehmen, die erstmalige Einrichtung der Lohnkonten und der Lohnsteuer Jahresausgleich bleiben dagegen den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
- Als Preisanker gilt die Steuerberatervergütungsverordnung: Nach § 34 StBVV liegt die Gebühr für die laufende Lohnabrechnung zwischen 6 und 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum, die einmalige Einrichtung eines Lohnkontos zwischen 6 und 19 Euro.
- Zwei Fristen bestimmen deinen Monat: Die Lohnsteueranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig, die Sozialversicherungsbeiträge spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats. Der Beitragsnachweis muss der Krankenkasse schon am fünftletzten Bankarbeitstag vorliegen.
- Auslagern heißt nicht abgeben: Für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge haftest weiterhin du als Arbeitgeber, nach § 42d EStG und § 28e SGB IV. Nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge sind nach § 266a StGB sogar strafbar.
- Entscheidend für die Qualität ist nicht der Stundensatz, sondern der Prozess: Wer Stammdaten, Zeiten und Abwesenheiten digital und ohne Medienbruch übergibt, spart Rückfragen, Korrekturabrechnungen und Nacharbeit im Monatsabschluss.
Was bedeutet es, die Lohnabrechnung erstellen zu lassen?
Die Lohnabrechnung erstellen zu lassen bedeutet, dass ein externer Dienstleister die monatliche Entgeltabrechnung deiner Mitarbeitenden übernimmt. Er pflegt die Lohnkonten, berechnet Brutto und Netto, ermittelt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, erstellt die Abrechnungen für deine Mitarbeitenden und übermittelt die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen.
Der Umfang geht dabei deutlich über das reine Rechnen hinaus. Zur Lohnbuchhaltung gehören auch die Anmeldungen und Abmeldungen bei der Sozialversicherung, Jahresmeldungen, Bescheinigungen für Elterngeld oder Krankengeld, die Lohnsteuerbescheinigung zum Jahresende und die Zuarbeit für Betriebsprüfungen der Rentenversicherung. Wer die Lohnabrechnung auslagert, gibt also einen kompletten Prozess ab, nicht nur eine Rechenaufgabe.
Wichtig ist der Unterschied zur Finanzbuchhaltung. Beide hängen zusammen, weil Personalkosten am Ende in deiner Gewinn und Verlustrechnung landen, aber sie folgen unterschiedlichen Regeln und Fristen. Wie die klassische Buchhaltung heute abläuft, liest du im Ratgeber zur digitalen Buchhaltung.
Wer darf die Lohnabrechnung erstellen und wo lässt du sie am besten machen?
Lohnabrechnung ist Hilfeleistung in Steuersachen und damit grundsätzlich reglementiert. Es dürfen also nicht beliebige Dienstleister die Abrechnung für dich übernehmen. Die Praxis kennt drei Wege.
Lohnabrechnung vom Steuerberater erstellen lassen
Der Steuerberater ist der klassische Weg und der einzige Anbieter, der den kompletten Umfang abdecken darf. Nur steuerberatende Berufe dürfen die Lohnkonten erstmalig einrichten, den Lohnsteuerabzug beim Ausscheiden eines Mitarbeitenden abschließen und den betrieblichen Lohnsteuer Jahresausgleich durchführen. Der große Vorteil: Lohn, Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss liegen in einer Hand, Personalkosten fließen ohne Übergabe in die Bilanz.
Lohnbüro und externe Lohnbuchhaltung
Spezialisierte Lohnbüros übernehmen nach § 6 Nr. 4 StBerG die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldungen. Voraussetzung ist eine kaufmännische Ausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation, etwa die Bilanzbuchhalterprüfung, plus mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit im Buchhaltungswesen. Lohnbuchhaltung im Outsourcing kann günstiger und in Spezialfällen wie Schichtzuschlägen oder Baulohn sehr stark sein. Der Preis dafür ist eine zusätzliche Schnittstelle, weil die Daten anschließend trotzdem in deine Finanzbuchhaltung müssen.
Lohnabrechnung online erstellen lassen
Digitale Anbieter kombinieren Software und Fachpersonal. Stammdaten, Zeiten und Abwesenheiten laufen über eine Plattform statt über Mailanhänge, deine Mitarbeitenden bekommen ihre Abrechnung in einem eigenen Postfach und die Auswertungen stehen sofort bereit. Dass eine rein digitale Bereitstellung zulässig ist, hat das Bundesarbeitsgericht am 28. Januar 2025 bestätigt (Az. 9 AZR 48/24): Ein passwortgeschütztes Mitarbeiterpostfach erfüllt die Textform nach § 108 GewO, solange Mitarbeitende ohne privaten Onlinezugang die Abrechnung im Betrieb einsehen und ausdrucken können.
Welches Modell besser passt, hängt weniger vom Preis als vom Reifegrad deiner Prozesse ab. Der Vergleich klassische versus digitale Steuerberatung geht auf die Unterschiede im Detail ein.
Lohn und Buchhaltung aus einer Hand
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Kostenloses Erstgespräch vereinbarenFür wen lohnt es sich, die Lohnabrechnung erstellen zu lassen?
Es gibt keine feste Mitarbeiterzahl, ab der sich das Auslagern rechnet. Ausschlaggebend ist, wie komplex deine Fälle sind und wie viel Zeit die Abrechnung intern bindet. In diesen Situationen ist die externe Lohnbuchhaltung fast immer die bessere Entscheidung:
- Kein eigenes Payroll Know how: Niemand im Team ist ausgebildeter Lohnbuchhalter und die Abrechnung läuft nebenbei bei der Assistenz oder in der Finanzabteilung mit.
- Wachsende Teams: Du stellst regelmäßig ein, Verträge und Gehälter ändern sich häufig und jede Änderung muss in der Abrechnung ankommen.
- Geschäftsführergehälter und Sachbezüge: Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, Sachbezüge oder Beteiligungen brauchen eine steuerlich saubere Behandlung.
- Viele Minijobs und Teilzeitkräfte: Gerade in Gastronomie, Handel und Dienstleistung sind Aushilfen, Schichten und Zuschläge fehleranfällig und ändern sich monatlich.
- Internationale Teams: Mitarbeitende im Ausland, Entsendungen und A1 Bescheinigungen erfordern Spezialwissen, das intern selten vorhanden ist.
- Vertraulichkeit: In kleinen Teams will kaum jemand, dass Kolleginnen und Kollegen die Gehälter aller anderen sehen.
Ein oft unterschätzter Punkt ist das Ausfallrisiko. Wenn nur eine Person im Unternehmen die Abrechnung beherrscht, wird Urlaub oder Krankheit dieser Person zum Problem, weil die Fristen trotzdem laufen. Ein externer Dienstleister hat dieses Klumpenrisiko nicht.
Was kostet es, die Lohnabrechnung erstellen zu lassen?
Für Steuerberater gibt die Steuerberatervergütungsverordnung den Rahmen vor. § 34 StBVV nennt konkrete Beträge, an denen du dich auch bei anderen Anbietern orientieren kannst:
- Erstmalige Einrichtung eines Lohnkontos inklusive Stammdaten: 6 bis 19 Euro je Arbeitnehmer, einmalig.
- Führung des Lohnkontos und Anfertigung der Lohnabrechnung: 6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.
- Wenn du die Buchungsunterlagen selbst aufbereitest: 2,50 bis 9,50 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.
- Wenn du die Daten selbst mit der Software des Beraters erfasst: 1,20 bis 4,20 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum, zusätzlich zu den Datenverarbeitungskosten.
Die Gebühren für die laufende Abrechnung decken die Lohnsteueranmeldung bereits ab. Für ein Team mit 15 Mitarbeitenden im mittleren Gebührenrahmen landest du damit bei ungefähr 250 bis 300 Euro im Monat, plus einmalige Einrichtungskosten beim Start. Kommen viele Zuschläge, Sachbezüge oder Korrekturen dazu, rutschst du in den oberen Rahmen.
Diese Faktoren treiben den Preis, wenn du die Lohnbuchhaltung outsourcen willst:
- Anzahl der Mitarbeitenden und Anteil an Minijobs, Aushilfen und Werkstudenten
- Häufigkeit der Änderungen an Stammdaten, Gehältern und Arbeitszeiten
- Komplexität der Fälle, etwa Schichtzuschläge, Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, Pfändungen oder Entsendungen
- Zusatzleistungen wie Bescheinigungswesen, Begleitung von Betriebsprüfungen oder Reporting an dein Controlling
- Qualität deiner Datenlieferung, denn wer strukturiert und digital liefert, verursacht weniger Nacharbeit
Rechne den Vergleich immer gegen die internen Kosten. Eine eigene Lohnbuchhalterin kostet inklusive Arbeitgeberanteil schnell einen fünfstelligen Betrag im Jahr, dazu kommen Softwarelizenz, Schulungen und Vertretungsregelung. Für kleine und mittlere Teams ist das Auslagern in der Regel deutlich günstiger.
Diese Fristen und Pflichten hängen an der Lohnabrechnung
Der Grund, warum Lohn so wenig Fehler verzeiht, sind die Fristen. Sie laufen jeden Monat, unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Feiertagen.
- Lohnsteueranmeldung: spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums, elektronisch an das Finanzamt (§ 41a EStG). Monatlich wird angemeldet, wenn die Lohnsteuer im Vorjahr über 5.000 Euro lag, vierteljährlich zwischen 1.080 und 5.000 Euro, jährlich bis 1.080 Euro.
- Sozialversicherungsbeiträge: fällig spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Arbeit geleistet wurde (§ 23 SGB IV).
- Beitragsnachweis an die Krankenkassen: muss der Einzugsstelle bereits am fünftletzten Bankarbeitstag des Monats vorliegen, also zwei Bankarbeitstage vor der Zahlung.
- Lohnsteuerbescheinigung: bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an die Finanzverwaltung.
- Aufbewahrung des Lohnkontos: bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die letzte eingetragene Lohnzahlung folgt (§ 41 EStG).
Dazu kommen laufende Werte, die sich jedes Jahr ändern und in jeder Abrechnung korrekt hinterlegt sein müssen. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde, die Verdienstgrenze für Minijobs steigt dadurch auf 603 Euro im Monat. Wer diese Werte nicht rechtzeitig nachzieht, rutscht mit Aushilfen ungewollt in die Sozialversicherungspflicht und zahlt bei der nächsten Betriebsprüfung nach.
Lohnabrechnung selbst machen oder erstellen lassen?
Technisch kannst du die Lohnabrechnung mit einer zertifizierten Software auch selbst erstellen. Die Frage ist, ob sich der Aufwand lohnt. Die folgende Gegenüberstellung hilft bei der Einordnung:
| Kriterium | Selbst abrechnen | Lohnabrechnung erstellen lassen |
|---|---|---|
| Laufende Kosten | Softwarelizenz plus interne Arbeitszeit | Fester Betrag je Mitarbeitendem und Monat |
| Fachwissen | Muss intern aufgebaut und jährlich aktualisiert werden | Kommt vom Dienstleister, inklusive Gesetzesänderungen |
| Ausfallrisiko | Hoch, wenn nur eine Person die Abrechnung beherrscht | Gering, Vertretung ist Teil des Angebots |
| Haftung | Vollständig bei dir | Arbeitgeberpflichten bleiben bei dir, fachliche Fehler beim Dienstleister |
| Betriebsprüfung | Vorbereitung und Begleitung selbst organisieren | Unterlagen und Begleitung kommen vom Dienstleister |
| Skalierbarkeit | Neue Mitarbeitende erhöhen den internen Aufwand direkt | Wächst ohne interne Reorganisation mit |
| Sinnvoll ab | Sehr kleine, stabile Teams ohne Sonderfälle | Wachsende Teams, viele Änderungen, Sonderfälle |
In der Praxis ist die Mischform am häufigsten: Du erfasst Zeiten und Abwesenheiten selbst in einem System, der Dienstleister rechnet ab und übernimmt die Meldungen. Genau diese Aufteilung senkt auch die Gebühr, wie die Staffelung in § 34 StBVV zeigt.
So läuft die Zusammenarbeit in der Regel ab, wenn du die Lohnabrechnung erstellen lässt
Ein sauberer Ablauf besteht aus fünf Schritten, die sich jeden Monat wiederholen:
- Einmalige Einrichtung: Lohnkonten anlegen, Stammdaten, Verträge, Steuermerkmale und Sozialversicherungsdaten erfassen, Zuständigkeiten und Vertretung festlegen.
- Monatliche Datenlieferung: Zeiten, Abwesenheiten, Zuschläge, Ein und Austritte sowie Änderungen bis zu einem festen Stichtag übergeben, idealerweise direkt aus deinem System.
- Abrechnung: Der Dienstleister rechnet ab, prüft Plausibilitäten und meldet Rückfragen gebündelt zurück.
- Prüfung und Freigabe: Du kontrollierst die Abrechnungsliste, gibst frei und bestätigst damit die Datenbasis.
- Zahlung und Meldungen: Löhne werden gezahlt, Lohnsteueranmeldung und Beitragsnachweise gehen fristgerecht raus, die Abrechnungen stehen deinen Mitarbeitenden digital zur Verfügung.
Der kritische Punkt ist Schritt zwei. Kommen die Daten unstrukturiert per Mail, entstehen Rückfragen, Nachträge und Korrekturabrechnungen, die den ganzen Monat blockieren. Wer stattdessen auf durchgehende Schnittstellen setzt, macht den Prozess planbar. Welche Hebel es dafür gibt, zeigt der Ratgeber zum Thema Buchhaltung automatisieren.
Welche Pflichten bleiben bei dir, wenn du die Lohnbuchhaltung auslagerst?
Das Auslagern verschiebt die Arbeit, nicht die Verantwortung. Arbeitgeber bleibst du, und damit bleiben auch diese Pflichten bei dir:
- Arbeitsvertragliche Grundlagen schaffen und Gehälter, Zulagen und Sonderzahlungen festlegen
- Stammdaten und alle monatlichen Änderungen vollständig und rechtzeitig liefern
- Die Abrechnung prüfen und freigeben
- Löhne und Beiträge tatsächlich fristgerecht zahlen
Die Haftung ist eindeutig geregelt. Nach § 42d EStG haftest du als Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die du einzubehalten und abzuführen hast. Nach § 28e SGB IV schuldest du den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also auch den Arbeitnehmeranteil. Wer Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung einbehält und nicht abführt, macht sich nach § 266a StGB strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Das ist kein Argument gegen das Auslagern, im Gegenteil. Es ist ein Argument für einen Dienstleister mit klaren Fristen, dokumentierten Freigaben und nachvollziehbaren Meldungen. Wenn dein aktueller Ansprechpartner Rückfragen wochenlang liegen lässt, ist das ein handfestes Risiko. Wie ein Wechsel sauber abläuft, erklärt der Beitrag Steuerberater wechseln.
Die häufigsten Fehler in der Lohnbuchhaltung und wie du sie vermeidest
- Veraltete Stammdaten: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Bankverbindung oder Krankenkasse sind nicht aktuell. Lege einen festen Prozess fest, über den Mitarbeitende Änderungen melden.
- Zeiten und Zuschläge uneinheitlich erfasst: Unterschiedliche Excel Vorlagen pro Standort führen zu Übertragungsfehlern. Ein System für alle löst das Problem.
- Abwesenheiten kommen zu spät: Krankmeldungen und Urlaub nach dem Abrechnungsstichtag erzeugen Korrekturen. Vereinbare eine verbindliche Deadline und halte sie ein.
- Sachbezüge nicht sauber bewertet: Dienstwagen, Tankgutscheine oder Jobrad werden falsch oder gar nicht abgerechnet und fallen in der Betriebsprüfung auf.
- Neue Werte nicht nachgezogen: Mindestlohn, Minijob Grenze und Beitragsbemessungsgrenzen ändern sich zum Jahreswechsel und müssen in allen betroffenen Verträgen geprüft werden.
- Doppelte Datenpflege: Dieselben Informationen liegen in Personalakte, Zeiterfassung und Abrechnungssoftware. Jede Kopie ist eine Fehlerquelle.
Auffällig ist, dass fast alle dieser Fehler in der Datenübergabe entstehen, nicht in der Berechnung. Deshalb bringt ein Anbieter mit besseren Schnittstellen meist mehr als einer mit dem niedrigsten Preis je Abrechnung.
Checkliste: Woran du einen guten Anbieter für die Lohnabrechnung erkennst
- Feste Ansprechperson und zugesagte Reaktionszeit: Du weißt, wer antwortet und bis wann.
- Digitale Datenübergabe: Schnittstellen zu deiner Zeiterfassung und deinem HR System statt Sammelmails mit Anhängen.
- Klarer Monatskalender: Stichtag für deine Lieferung, Termin für die Freigabe, Termin für die Auszahlung, schriftlich fixiert.
- Transparentes Preismodell: Preis je Mitarbeitendem und Monat, Einrichtungskosten und Zusatzleistungen offen ausgewiesen.
- Mitarbeiterportal: Abrechnungen und Bescheinigungen liegen digital bereit, ohne dass du sie einzeln verschickst.
- Regelung für Korrekturen: Es ist geklärt, wie und bis wann Rückrechnungen laufen und was sie kosten.
- Anschluss an die Finanzbuchhaltung: Die Lohnbuchungen fließen automatisch in deine Buchhaltung, damit der Monatsabschluss nicht händisch nachgebaut werden muss.
- Begleitung bei Prüfungen: Der Anbieter stellt Unterlagen für Betriebsprüfungen bereit und begleitet sie.
Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist bei Kapitalgesellschaften besonders relevant, weil Personalkosten und Geschäftsführerbezüge direkt in Bilanz und Steuererklärung wirken. Wenn Lohn und Finanzbuchhaltung an derselben Stelle liegen, spart das jeden Monat Abstimmung. Wie der Jahresabschluss davon profitiert, liest du im entsprechenden Ratgeber, und welche Software zu einer GmbH passt, zeigt der Vergleich zur GmbH Buchhaltungssoftware.
Fazit: Lohnabrechnung erstellen lassen lohnt sich fast immer
Die Lohnabrechnung erstellen zu lassen ist für die meisten wachsenden Unternehmen die wirtschaftlichere und sicherere Entscheidung. Du kaufst dabei nicht nur Rechenleistung ein, sondern Fristensicherheit, aktuelles Fachwissen und eine Vertretungsregelung. Entscheidend ist, dass du einen Anbieter wählst, dessen Prozess zu deinem passt: mit digitaler Datenübergabe, festen Terminen und einer direkten Verbindung zur Finanzbuchhaltung. Dann bleibt die Lohnabrechnung das, was sie sein sollte, nämlich ein Routinevorgang, der jeden Monat unauffällig funktioniert.
FAQ zur Lohnabrechnung, die du erstellen lässt
Was kostet es, eine Lohnabrechnung erstellen zu lassen?
Eine Lohnabrechnung erstellen zu lassen kostet nach § 34 StBVV zwischen 6 und 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum. Dazu kommen einmalig 6 bis 19 Euro je Arbeitnehmer für die Einrichtung des Lohnkontos. Bereitest du die Buchungsunterlagen selbst auf, sinkt die Gebühr auf 2,50 bis 9,50 Euro je Arbeitnehmer und Monat. Der genaue Preis hängt von der Zahl der Mitarbeitenden, der Änderungshäufigkeit und der Komplexität der Fälle ab.
Wer darf eine Lohnabrechnung erstellen?
Eine Lohnabrechnung erstellen dürfen Steuerberater sowie nach § 6 Nr. 4 StBerG auch qualifizierte Buchhalter mit kaufmännischer Ausbildung und mindestens drei Jahren Berufspraxis. Diese dürfen die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldungen fertigen. Die erstmalige Einrichtung der Lohnkonten, der Abschluss des Lohnsteuerabzugs und der betriebliche Lohnsteuer Jahresausgleich bleiben den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Kann ich die Lohnabrechnung selbst erstellen?
Die Lohnabrechnung selbst erstellen darfst du als Arbeitgeber für deine eigenen Mitarbeitenden jederzeit, zum Beispiel mit einer zertifizierten Lohnsoftware. Sinnvoll ist das vor allem bei sehr kleinen, stabilen Teams ohne Sonderfälle. Sobald Zuschläge, Sachbezüge, Minijobs oder häufige Änderungen dazukommen, steigt das Fehlerrisiko deutlich, und du haftest für jede falsch abgeführte Lohnsteuer selbst.
Wann ist die Lohnabrechnung fällig?
Fällig ist bei der Lohnabrechnung vor allem zweierlei: Die Lohnsteueranmeldung muss spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums beim Finanzamt sein, die Sozialversicherungsbeiträge spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem gearbeitet wurde. Der Beitragsnachweis muss der Krankenkasse bereits am fünftletzten Bankarbeitstag vorliegen.
Wer haftet für Fehler, wenn ich die Lohnabrechnung erstellen lasse?
Haftbar bleibst du als Arbeitgeber auch dann, wenn du die Lohnabrechnung erstellen lässt. Nach § 42d EStG haftest du für die einzubehaltende Lohnsteuer, nach § 28e SGB IV schuldest du den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Für fachliche Fehler kann dein Dienstleister im Innenverhältnis einstehen, gegenüber Finanzamt und Krankenkasse bist aber du der Ansprechpartner. Nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge sind nach § 266a StGB strafbar.
Lohnt sich das Outsourcing der Lohnbuchhaltung auch für kleine Unternehmen?
Das Outsourcing der Lohnbuchhaltung lohnt sich für kleine Unternehmen meist schon ab wenigen Mitarbeitenden. Ausschlaggebend ist nicht die Teamgröße, sondern die Komplexität: Wer Minijobs, Zuschläge oder Sachbezüge abrechnet, gerät intern schnell an Grenzen. Eine eigene Lohnbuchhaltung verursacht zudem Kosten für Software, Schulung und Vertretung, die bei kleinen Teams selten wirtschaftlich sind.
Darf ich die Lohnabrechnung digital bereitstellen?
Digital bereitstellen darfst du die Lohnabrechnung seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2025 (Az. 9 AZR 48/24) auch ohne Zustimmung der Mitarbeitenden. Ein passwortgeschütztes elektronisches Postfach erfüllt die Textform nach § 108 GewO. Voraussetzung ist, dass Mitarbeitende ohne privaten Onlinezugang die Abrechnung im Betrieb einsehen und ausdrucken können.

