Gewerbesteuer berechnen: So viel zahlt deine GmbH wirklich
Gewerbesteuer berechnen für die GmbH: Formel, Messzahl und Hebesatz, Hinzurechnungen und Kürzungen, ein Rechenbeispiel und warum der Freibetrag hier nicht gilt.
Wer die Gewerbesteuer seiner GmbH mit einem Online-Rechner überschlägt, bekommt oft eine zu niedrige Zahl. Der Grund ist fast immer derselbe: Die Rechner ziehen den Freibetrag von 24.500 Euro ab. Für eine Kapitalgesellschaft gibt es diesen Freibetrag nicht.
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Die Rechnung selbst ist überschaubar: Gewerbeertrag mal 3,5 Prozent ergibt den Steuermessbetrag, und dieser mal Hebesatz deiner Gemeinde ergibt die Steuer. Bei einem Hebesatz von 490 Prozent landet man damit bei 17,15 Prozent des Gewerbeertrags, und zwar vom ersten Euro an. Interessant wird es einen Schritt vorher, nämlich bei der Frage, warum dein Gewerbeertrag höher liegt als dein Gewinn.
Das Wichtigste zur Gewerbesteuer der GmbH
- Die Formel lautet: Gewerbeertrag x 3,5 Prozent x Hebesatz der Gemeinde.
- Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht für die GmbH.
- Miete, Leasing, Lizenzen und Zinsen werden teilweise wieder hinzugerechnet, allerdings erst oberhalb von 200.000 Euro.
- Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe und wird bei der GmbH auf keine andere Steuer angerechnet.
Die Formel: So wird die Gewerbesteuer berechnet
Die Berechnung läuft immer in denselben vier Schritten ab:
- Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb, wie er sich nach den Regeln des Körperschaftsteuerrechts ergibt.
- Dazu kommen die Hinzurechnungen, davon ab gehen die Kürzungen. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag, abgerundet auf volle 100 Euro.
- Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert, das ergibt den Steuermessbetrag.
- Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Das ist die Gewerbesteuer.
Die Messzahl von 3,5 Prozent ist bundesweit gleich (§ 11 Abs. 2 GewStG), der Hebesatz dagegen wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und muss für alle Unternehmen im Ort gleich sein (§ 16 GewStG). Bestimmt eine Gemeinde keinen höheren Satz, gilt gesetzlich ein Hebesatz von 280 Prozent. Eine Änderung muss die Gemeinde bis zum 30. Juni beschließen, wenn sie ab Jahresbeginn gelten soll. Den aktuellen Hebesatz deiner Gemeinde findest du in ihrer Haushaltssatzung, die Statistischen Landesämter veröffentlichen die Sätze ebenfalls.
Warum der Freibetrag von 24.500 Euro für die Gewerbesteuer für deine GmbH nicht gilt
Der Freibetrag steht im Gesetz, aber ausdrücklich nur für natürliche Personen und für Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG). Eine GmbH ist keins von beiden. Dazu kommt, dass ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (§ 2 Abs. 2 GewStG). Es gibt für die GmbH also keine Diskussion darüber, ob eine Tätigkeit gewerblich ist. Sie ist es, auch bei einer Beratungs- oder Entwicklungsleistung, die bei einem Freiberufler gar nicht der Gewerbesteuer unterliegen würde.
Der zweite Punkt wird noch häufiger übersehen. Einzelunternehmer und Mitunternehmer rechnen sich einen Teil der Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer an, und zwar das Vierfache des Messbetrags (§ 35 EStG). Diese Anrechnung setzt Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei einer natürlichen Person voraus, bei der GmbH greift sie deshalb nicht. Und abziehen kannst du die Steuer auch nicht: Die Gewerbesteuer und die Nebenleistungen dazu sind keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie ist damit eine echte Belastung, die weder den Gewinn mindert noch später verrechnet wird.
Weißt du, welcher Hebesatz für deine GmbH gilt?
Wir rechnen deine Gewerbesteuerbelastung für den aktuellen Standort durch und zeigen dir, welche Hinzurechnungen bei dir greifen.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenHinzurechnungen und Kürzungen: wo der Gewinn nicht der Gewerbeertrag ist
Die Gewerbesteuer besteuert den Ertrag des Betriebs, unabhängig davon, wie er finanziert ist. Deshalb werden Finanzierungsanteile wieder draufgerechnet: Entgelte für Schulden in voller Höhe, ein Fünftel der Mieten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Hälfte der Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter und ein Viertel der Aufwendungen für zeitlich befristete Rechteüberlassungen, also für Lizenzen. Von der Summe dieser Beträge bleiben 200.000 Euro frei, und nur ein Viertel des übersteigenden Teils wird tatsächlich hinzugerechnet (§ 8 Nr. 1 GewStG). Für Elektrofahrzeuge und Fahrräder halbiert sich der anzusetzende Anteil.
Auf der anderen Seite stehen die Kürzungen (§ 9 GewStG). Für die typische GmbH sind drei davon relevant: die Grundsteuer auf betrieblichen Grundbesitz, Gewinne aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 Prozent beträgt, und der Teil des Ertrags, der auf eine Betriebsstätte im Ausland entfällt. Die 15-Prozent-Grenze ist der Grund, warum in Holding-Strukturen die Beteiligungshöhe nicht zufällig gewählt wird.
Rechenbeispiel zur Gewerbesteuer für eine GmbH mit Büro und Softwarelizenzen
Eine Agentur-GmbH erzielt 400.000 Euro Gewinn. Sie zahlt 300.000 Euro Büromiete, 200.000 Euro für Softwarelizenzen und 60.000 Euro Zinsen für ein Darlehen. So rechnet das Finanzamt:
- Anzusetzen sind 60.000 Euro Zinsen, die Hälfte der Büromiete mit 150.000 Euro und ein Viertel der Lizenzen mit 50.000 Euro. Summe: 260.000 Euro.
- Davon bleiben 200.000 Euro frei, es verbleiben 60.000 Euro. Hinzugerechnet wird ein Viertel, also 15.000 Euro.
- Der Gewerbeertrag beträgt damit 415.000 Euro, ein Freibetrag wird nicht abgezogen.
- Der Steuermessbetrag liegt bei 3,5 Prozent davon, also bei 14.525 Euro.
- Bei einem angenommenen Hebesatz von 490 Prozent ergibt das 71.172,50 Euro Gewerbesteuer.
Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens kostet derselbe Gewerbeertrag in einer Gemeinde mit 350 Prozent Hebesatz rund 50.800 Euro, der Standort macht also einen Unterschied von mehr als 20.000 Euro im Jahr. Zweitens sind die 15.000 Euro Hinzurechnung real, obwohl Miete und Lizenzen betrieblich notwendig sind. Wer viel mietet und viele Lizenzen einkauft, zahlt Gewerbesteuer auf Aufwand. Die Körperschaftsteuer kommt darauf noch obendrauf.
Fristen, Vorauszahlungen und mehrere Standorte
Gezahlt wird nicht am Jahresende, sondern quartalsweise: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, jeweils ein Viertel der Steuer aus der letzten Veranlagung (§ 19 GewStG). Die Gemeinde kann die Vorauszahlungen an das voraussichtliche Ergebnis anpassen, und genau daraus entsteht die typische Doppelbelastung nach einem guten Jahr: Nachzahlung für das alte Jahr und höhere Vorauszahlungen für das neue, oft im selben Quartal. Wer seine Zahlen laufend kennt, legt dafür Liquidität zurück, statt überrascht zu werden.
Die Erklärung zur Festsetzung des Steuermessbetrags ist elektronisch abzugeben, bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden zusätzlich eine Zerlegungserklärung (§ 14a GewStG). Verluste gehen nicht verloren, sie werden vorgetragen, allerdings gedeckelt: bis zu 1 Million Euro voll, der darüber liegende Gewerbeertrag nur bis zu 60 Prozent (§ 10a GewStG). Bei einem Gesellschafterwechsel können Verlustvorträge ganz oder teilweise wegfallen, was bei Finanzierungsrunden regelmäßig zum Thema wird.
Gewerbesteuer mit Skalar: die Zahl kennen, bevor der Bescheid kommt
Skalar ist eine digitale Steuerberatung für Unternehmen. Weil die Buchhaltung laufend läuft und die Auswertung in der Regel bis zum 15. des Folgemonats vorliegt, ist die Steuerlast keine Jahresend-Überraschung, sondern eine Zahl, die mitläuft. Miet- und Lizenzaufwand sind dabei ohnehin gebucht, die Hinzurechnung lässt sich also fortschreiben, statt sie erst mit der Erklärung zu entdecken.
Ein Beispiel, wie es typisch verläuft. Eine E-Commerce-GmbH wächst von 1,5 auf 2,4 Millionen Euro Umsatz, zusätzlich kommen ein zweites Lager und mehr Softwarelizenzen dazu. Vorher: Der Bescheid im Herbst des Folgejahres bringt eine Nachzahlung, gleichzeitig steigen die Vorauszahlungen, und beides trifft dasselbe Quartal. Nachher: Die Belastung wird ab dem zweiten Quartal fortgeschrieben, die Rückstellung wächst mit, und die zweite Betriebsstätte ist als Zerlegungsfall erkannt, bevor die Erklärung ansteht.
Was Skalar für dich übernimmt und was es kostet, wird individuell im Angebot vereinbart. Leistungsumfang und Preis hängen von Umsatz, Bilanzsumme und Belegvolumen ab, die Angaben hier sind Orientierung, kein Angebot.
Die rechtliche Grundlage im Detail
- Steuergegenstand: Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft gilt stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, eine Organgesellschaft gilt als Betriebsstätte des Organträgers (§ 2 GewStG).
- Gewerbeertrag: Gewinn nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrecht, vermehrt und vermindert um die Beträge nach den Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften (§ 7 GewStG).
- Hinzurechnungen: ein Viertel der Summe aus Schuldentgelten, einem Fünftel der Mieten für bewegliche und der Hälfte der Mieten für unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie einem Viertel der Lizenzaufwendungen, soweit die Summe 200.000 Euro übersteigt (§ 8 Nr. 1 GewStG).
- Kürzungen: Grundsteuer auf Betriebsgrundstücke samt erweiterter Kürzung für Grundstücksunternehmen, Gewinne aus Beteiligungen ab 15 Prozent und der Ertrag ausländischer Betriebsstätten (§ 9 GewStG).
- Messzahl und Freibetrag: Abrundung auf volle 100 Euro, Freibetrag von 24.500 Euro nur für natürliche Personen und Personengesellschaften, Steuermesszahl 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
- Hebesatz: Festsetzung durch die Gemeinde, einheitlich für alle Unternehmen, gesetzlicher Satz von 280 Prozent ohne eigenen Beschluss, Beschlussfrist 30. Juni (§ 16 GewStG).
- Verfahren: elektronische Erklärung und Zerlegungserklärung (§ 14a GewStG), Vorauszahlungen zu vier Terminen mit Anpassungsmöglichkeit (§ 19 GewStG), Verlustvortrag mit Deckelung (§ 10a GewStG).
- Keine Entlastung: kein Betriebsausgabenabzug (§ 4 Abs. 5b EStG), keine Anrechnung bei der Kapitalgesellschaft, weil die Anrechnung gewerbliche Einkünfte einer natürlichen Person voraussetzt (§ 35 EStG).
Steuerlast, die du im Blick hast statt überrascht zu werden
Skalar bucht laufend, schreibt deine Steuerbelastung fort und sagt dir früh, wenn Hinzurechnungen oder ein neuer Standort ins Gewicht fallen.
Jetzt Erstgespräch vereinbarenMaßgeblich für Leistungsumfang und Preis ist ausschließlich die individuelle Vergütungsvereinbarung. Dieser Artikel beschreibt das typische Skalar-Modell und begründet keine Ansprüche.
FAQ zur Gewerbesteuer
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten berechnet: Zuerst der Gewerbeertrag, also Gewinn plus Hinzurechnungen minus Kürzungen. Darauf die Steuermesszahl von 3,5 Prozent, das ergibt den Messbetrag. Dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt die Steuer.
Zahlt eine GmbH Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer?
Eine GmbH zahlt beides. Die Körperschaftsteuer geht an Bund und Länder, die Gewerbesteuer an die Gemeinde, und beide knüpfen an denselben Gewinn an, allerdings mit unterschiedlichen Korrekturen. Deshalb hängt die Gesamtbelastung stark vom Standort ab.
Gilt der Freibetrag von 24.500 Euro für eine GmbH?
Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt für eine GmbH nicht, das Gesetz gewährt ihn nur natürlichen Personen und Personengesellschaften. Eine Kapitalgesellschaft zahlt deshalb vom ersten Euro Gewerbeertrag an, und genau diesen Punkt rechnen viele Online-Rechner falsch.
Wann muss die Gewerbesteuer gezahlt werden?
Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, jeweils ein Viertel der letzten Festsetzung. Die Abrechnung folgt später mit dem Bescheid der Gemeinde, sodass ein gutes Jahr Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen gleichzeitig auslösen kann.
Kann die GmbH die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehen?
Nein, die Gewerbesteuer und die Nebenleistungen dazu sind keine Betriebsausgaben und mindern den steuerlichen Gewinn nicht. Anders als bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften gibt es bei der GmbH auch keine Anrechnung auf eine andere Steuer.
Was gilt für die Gewerbesteuer bei mehreren Betriebsstätten?
Unterhält die GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag zur Gewerbesteuer zerlegt und auf diese Gemeinden verteilt, in der Regel nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne. Dafür ist zusätzlich zur Gewerbesteuererklärung eine Zerlegungserklärung elektronisch abzugeben.

