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Teileinkünfteverfahren: Wann sich die Option für GmbH-Gesellschafter lohnt

Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer? Ab welchem Steuersatz sich die Option lohnt, wer sie beantragen kann und welche Frist du nicht verpassen darfst.

Dr. Florian Lang Dr. Florian Lang Zuletzt aktualisiert am 06. Oktober 2026 9 min read

Deine GmbH schüttet 100.000 Euro aus, und das Finanzamt behält automatisch 26.375 Euro ein: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. Für viele Gesellschafter-Geschäftsführer ist damit alles erledigt. Für manche ist es zu viel. Das Teileinkünfteverfahren ist die Alternative: Nur 60 Prozent der Ausschüttung werden besteuert, dafür mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz statt mit den pauschalen 25 Prozent. Ob sich das rechnet, entscheidet eine einzige Zahl: Liegt dein Grenzsteuersatz unter etwa 42 Prozent oder hast du hohe Kosten rund um deine Beteiligung, etwa Zinsen für den Kauf der Anteile, lohnt sich der Wechsel fast immer.

Der teuerste Fehler dabei ist nicht die falsche Entscheidung, sondern die verpasste Frist. Der Antrag muss spätestens mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt liegen. Wer ihn vergisst, kann für dieses Jahr nichts mehr nachholen.

Das Wichtigste zum Teileinkünfteverfahren

  • Beim Teileinkünfteverfahren sind 40 Prozent deiner Gewinnausschüttung steuerfrei, die restlichen 60 Prozent versteuerst du mit deinem persönlichen Steuersatz.
  • Es lohnt sich vor allem bei einem Grenzsteuersatz unter rund 42 Prozent oder wenn du Kosten für deine Beteiligung hast, zum Beispiel Zinsen für einen Anteilskauf.
  • Du brauchst mindestens 25 Prozent der Anteile, oder mindestens 1 Prozent plus eine Tätigkeit mit maßgeblichem Einfluss auf die GmbH, typischerweise als Geschäftsführer.
  • Der Antrag läuft mit der Einkommensteuererklärung und gilt automatisch für fünf Jahre. Danach kannst du widerrufen, aber nicht erneut beantragen.

Was das Teileinkünfteverfahren ist und wie es funktioniert

Das Teileinkünfteverfahren ist eine Besteuerungsmethode für Gewinne aus Kapitalgesellschaften. Statt die volle Ausschüttung zu besteuern, bleiben 40 Prozent steuerfrei, die anderen 60 Prozent gehen in deine normale Einkommensteuer ein und werden dort mit deinem persönlichen Tarif besteuert. Die Idee dahinter: Die GmbH hat auf den Gewinn bereits Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gezahlt, deshalb soll beim Gesellschafter nicht noch einmal alles besteuert werden.

Der Preis für die Teilfreistellung: Kosten, die mit der Beteiligung zusammenhängen, kannst du ebenfalls nur zu 60 Prozent abziehen. Das klingt nach einem Nachteil, ist aber in der Praxis der größte Vorteil gegenüber der Abgeltungsteuer. Denn dort darfst du gar keine tatsächlichen Kosten abziehen, nur den kleinen Sparer-Pauschbetrag.

Für private GmbH-Anteile ist das Teileinkünfteverfahren kein Automatismus. Der Standardfall ist die Abgeltungsteuer. Du musst dich aktiv dafür entscheiden, und zwar per Antrag beim Finanzamt. Hältst du die Anteile dagegen im Betriebsvermögen, etwa in deinem Einzelunternehmen, gilt das Teileinkünfteverfahren automatisch und ohne Wahlrecht.

Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer: Der Vergleich

Mit der Abgeltungsteuer zahlst du pauschal 25 Prozent auf die volle Ausschüttung, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer, zusammen 26,375 Prozent. Die GmbH behält diesen Betrag bei der Auszahlung direkt ein und führt ihn ans Finanzamt ab. Danach ist die Steuer erledigt, du musst die Ausschüttung nicht einmal in der Steuererklärung angeben.

Mit dem Teileinkünfteverfahren landen 60 Prozent der Ausschüttung in deiner Einkommensteuererklärung. Was du am Ende zahlst, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab, also dem Steuersatz, der auf deinen letzten verdienten Euro fällt. Die Tabelle zeigt beide Wege im direkten Vergleich:

AbgeltungsteuerTeileinkünfteverfahren
Steuerpflichtiger Anteil100 Prozent der Ausschüttung60 Prozent der Ausschüttung
Steuersatz25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, festDein persönlicher Einkommensteuersatz plus Solidaritätszuschlag
KostenabzugNur Sparer-Pauschbetrag, keine tatsächlichen Kosten60 Prozent der tatsächlichen Kosten, kein Sparer-Pauschbetrag
Antrag nötigNein, gilt automatischJa, spätestens mit der Einkommensteuererklärung
BindungKeineFünf Jahre, danach Widerruf möglich
Lohnt sich beiHohem Einkommen ohne BeteiligungskostenGrenzsteuersatz unter rund 42 Prozent oder hohen Beteiligungskosten

Die Schwelle: Ab welchem Steuersatz das Teileinkünfteverfahren günstiger ist

Die Rechnung ist einfach: 60 Prozent der Ausschüttung mal dein Grenzsteuersatz, verglichen mit 25 Prozent auf alles. Ohne Kosten und ohne Kirchensteuer liegt der Gleichstand bei einem Grenzsteuersatz von 41,67 Prozent, denn 60 Prozent von 41,67 Prozent ergeben wieder 25 Prozent. Liegt dein Grenzsteuersatz darunter, ist das Teileinkünfteverfahren günstiger. Liegt er beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent oder darüber, zahlst du mit Abgeltungsteuer weniger, sofern du keine Kosten abziehen kannst.

Genau hier wird es für Gesellschafter-Geschäftsführer interessant. Wer sich ein marktübliches Gehalt von der eigenen GmbH zahlt, liegt mit dem Gehalt meist schon im Spitzensteuersatz. Dann bringt die Option bei einer reinen Ausschüttung nichts. Anders sieht es aus, wenn das Gehalt in einem Jahr niedrig war, Verluste aus anderen Einkünften vorliegen oder die Anteile finanziert wurden.

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Voraussetzungen: Wer das Teileinkünfteverfahren beantragen kann

Die Option steht nicht jedem Anleger offen, sondern nur Gesellschaftern mit echtem unternehmerischem Bezug. Du erfüllst die Voraussetzungen in einem von zwei Fällen:

  • Mindestens 25 Prozent der Anteile. Hältst du ein Viertel oder mehr an der GmbH, reicht die Beteiligung allein. Eine Tätigkeit für die Gesellschaft ist nicht nötig.
  • Mindestens 1 Prozent der Anteile plus Tätigkeit mit maßgeblichem Einfluss. Du bist beruflich für die GmbH tätig und kannst dadurch maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf ihre wirtschaftliche Tätigkeit nehmen. Der klassische Fall ist der Gesellschafter-Geschäftsführer mit kleiner Beteiligung.

Mittelbare Beteiligungen zählen mit, etwa wenn du über eine Personengesellschaft beteiligt bist. Die Voraussetzungen müssen nur im ersten Jahr vorliegen, für das du den Antrag stellst. Fällt später die Tätigkeit weg oder sinkt die Beteiligung, läuft die Option trotzdem bis zum Ende der fünf Jahre weiter.

Wichtig für Holding-Strukturen: Das Teileinkünfteverfahren gilt nur für dich als Privatperson. Hält eine Holding-GmbH die Anteile, greift ein anderes System, bei dem die Ausschüttung zu 95 Prozent steuerfrei bleibt, wenn die Holding zu Beginn des Jahres mindestens 10 Prozent hält. Wie das zusammenspielt, zeigt der Artikel zur Holding GmbH.

Antrag stellen: Frist, Bindung und Widerruf beim Teileinkünfteverfahren

Den Antrag stellst du formlos in deiner Einkommensteuererklärung, in der Anlage KAP gibt es dafür ein eigenes Feld. Die Frist ist hart: Der Antrag muss spätestens zusammen mit der Steuererklärung für das Jahr eingehen, für das er erstmals gelten soll. Es ist eine Ausschlussfrist, eine Nachholung nach Abgabe ist grundsätzlich nicht möglich.

Einmal gestellt, gilt der Antrag für das Antragsjahr und die vier folgenden Jahre, also fünf Jahre insgesamt. Du musst die Voraussetzungen in den Folgejahren nicht erneut nachweisen. Willst du früher raus, kannst du widerrufen. Der Widerruf muss spätestens mit der Steuererklärung für das Jahr vorliegen, ab dem die Option nicht mehr gelten soll. Danach ist ein neuer Antrag für dieselbe Beteiligung ausgeschlossen. Überlege dir den Widerruf also gut, es ist eine Einbahnstraße.

Ein Praxistipp: Der Antrag kann vorsorglich gestellt werden, auch wenn in dem Jahr gar keine Ausschüttung geflossen ist. Das lohnt sich, wenn du Zinsen für den Anteilskauf zahlst, denn diese Kosten kannst du dann zu 60 Prozent abziehen, selbst ohne Ertrag im selben Jahr.

Wie Skalar die Entscheidung bei der Gewinnausschüttung vorbereitet

Die Entscheidung für oder gegen das Teileinkünfteverfahren fällt in deiner privaten Steuererklärung. Die Grundlage dafür entsteht aber in der GmbH: Gesellschafterbeschluss, Anmeldung und Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Gesellschaft und die Steuerbescheinigung, ohne die das Finanzamt die einbehaltene Steuer später nicht anrechnet. Bei der klassischen Kanzlei passiert das oft nacheinander und getrennt: Die GmbH-Abteilung bucht die Ausschüttung, die private Erklärung macht jemand anderes Monate später, und niemand hat vorher durchgerechnet, ob die Option Sinn ergibt.

Bei Skalar ist die Ausschüttung Teil der laufenden Betreuung deiner GmbH. Du siehst in der monatlichen BWA, wie viel ausschüttungsfähiger Gewinn aufläuft, und bekommst vor dem Beschluss die Zahlen, die du für die Entscheidung brauchst: Höhe der Ausschüttung, einbehaltene Kapitalertragsteuer, Beteiligungsquote und die Kosten, die mit deinen Anteilen zusammenhängen. Ob Gehalt oder Ausschüttung, ob Option oder Abgeltungsteuer, das ist eine Gestaltungsfrage, die wir als separate Beratung mit dir durchrechnen. Wie du Geld grundsätzlich aus der Gesellschaft holst, zeigt der Artikel Geld aus der GmbH entnehmen.

Beispiel zum Teileinkünfteverfahren: Software-Agentur mit zwei Gesellschafter-Geschäftsführern

Eine Software-Agentur GmbH mit 2,5 Millionen Euro Umsatz und zwei Gesellschaftern zu je 50 Prozent beschließt für 2026 eine Ausschüttung von 100.000 Euro pro Kopf. Gesellschafter A hat seine Anteile vor drei Jahren mit einem Bankdarlehen gekauft und zahlt dafür 15.000 Euro Zinsen im Jahr. Gesellschafter B hält seine Anteile seit Gründung.

Vorher, bei der klassischen Kanzlei: Die Ausschüttung wurde gebucht, 26.375 Euro Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt, fertig. Dass A seine Zinsen hätte abziehen können, fiel erst auf, als die Steuererklärung schon abgegeben war. Für dieses Jahr war die Frist damit verstrichen.

Nachher, mit vorbereiteter Entscheidung: Für A wird vor dem Beschluss gerechnet. Mit der Option sind 60.000 Euro steuerpflichtig, abzüglich 60 Prozent der Zinsen, also 9.000 Euro. Bleiben 51.000 Euro, die bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag rund 22.600 Euro Steuer auslösen. Das sind etwa 3.800 Euro weniger als mit Abgeltungsteuer, jedes Jahr, solange die Zinsen laufen. B bleibt bei der Abgeltungsteuer, weil er im Spitzensteuersatz liegt und keine Kosten hat. Beide Entscheidungen stehen fest, bevor die Steuererklärung abgegeben wird. Die Zahlen sind eine vereinfachte Beispielrechnung ohne Kirchensteuer.

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Was Skalar für dich übernimmt und was es kostet, wird individuell im Angebot vereinbart. Leistungsumfang und Preis hängen von Umsatz, Bilanzsumme und Belegvolumen ab, die Angaben hier sind Orientierung, kein Angebot. Deine private Einkommensteuererklärung und die Gestaltungsberatung zur Ausschüttung sind in der Regel gesonderte Leistungen.

Wann sich das Teileinkünfteverfahren für GmbH-Gesellschafter lohnt

Die Faustregel mit den 41,67 Prozent ist der Startpunkt, nicht das Ende der Überlegung. In diesen Situationen ist die Option typischerweise die bessere Wahl:

  • Fremdfinanzierte Anteile. Du hast dich in die GmbH eingekauft oder einen Mitgesellschafter herausgekauft und zahlst Zinsen. Mit Abgeltungsteuer sind diese Zinsen steuerlich verloren, mit der Option zu 60 Prozent abziehbar.
  • Niedriges Gehalt im Ausschüttungsjahr. Teilzeit, Elternzeit, Sabbatical oder ein bewusst niedriges Geschäftsführergehalt drücken deinen Grenzsteuersatz unter die Schwelle.
  • Verluste aus anderen Einkünften. Verluste aus Vermietung oder einem anderen Betrieb können mit den 60 Prozent verrechnet werden, mit der Abgeltungsteuer nicht.
  • Hohe laufende Beteiligungskosten. Beratungs- oder Rechtskosten rund um die Beteiligung, Fahrtkosten zu Gesellschafterversammlungen, Depot- und Kontogebühren.

In diesen Fällen bleibst du besser bei der Abgeltungsteuer: Du liegst dauerhaft im Spitzensteuersatz, hast keine Kosten rund um die Anteile und planst in den nächsten fünf Jahren keine Veränderung, die das ändern würde. Dann wäre die fünfjährige Bindung nur ein Risiko ohne Gegenwert.

Was viele übersehen: Wenn du deine Anteile verkaufst, gilt das Teileinkünfteverfahren für den Veräußerungsgewinn automatisch, sobald du in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent gehalten hast. Dafür brauchst du keinen Antrag. Die Option betrifft nur die laufenden Ausschüttungen.

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Die rechtliche Grundlage im Detail

  • Teilfreistellung: 40 Prozent der Bezüge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften sind steuerfrei, soweit sie das Einkommen der ausschüttenden Gesellschaft nicht gemindert haben (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG).
  • Kostenabzug: Betriebsausgaben, Werbungskosten und Veräußerungskosten im wirtschaftlichen Zusammenhang mit teilfreigestellten Einnahmen sind nur zu 60 Prozent abziehbar, unabhängig vom Jahr des Zuflusses (§ 3c Abs. 2 EStG).
  • Option: Antrag für Kapitalerträge aus einer Beteiligung bei mindestens 25 Prozent oder mindestens 1 Prozent mit beruflicher Tätigkeit und maßgeblichem unternehmerischem Einfluss. Der Antrag gilt für fünf Veranlagungszeiträume, Sparer-Pauschbetrag und Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 und 9 EStG entfallen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG).
  • Ausschlussfrist: Antrag und erstmalige Einkommensteuererklärung müssen gleichzeitig eingehen. Eine Nachholung ist nur über Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich (§ 110 AO), etwa bei unverschuldeter Fristversäumnis ohne steuerliche Beratung. Eine erst in der Betriebsprüfung entdeckte verdeckte Gewinnausschüttung öffnet die Frist nicht (VIII R 20/16).
  • Kapitalertragsteuer: Die GmbH muss den Steuerabzug auch bei Option in voller Höhe vornehmen (§ 43 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die einbehaltene Steuer wird in der Veranlagung angerechnet, wenn die Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG vorliegt (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG).
  • Verwaltungsauffassung: Das BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 14.05.2025 regelt in Rz. 138 bis 143 Tätigkeitsbegriff, Beteiligungsquote, Frist, Widerruf und vorsorglichen Antrag (IV C 1 - S 2252/00075/016/070).

FAQ zum Teileinkünfteverfahren

Was ist das Teileinkünfteverfahren?

Das Teileinkünfteverfahren besteuert Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaften nur zu 60 Prozent, die übrigen 40 Prozent bleiben steuerfrei. Im Gegenzug sind Kosten, die mit der Beteiligung zusammenhängen, ebenfalls nur zu 60 Prozent abziehbar. Es ist die Alternative zur pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Wann lohnt sich das Teileinkünfteverfahren?

Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich, wenn dein Grenzsteuersatz unter rund 41,67 Prozent liegt oder wenn du nennenswerte Kosten rund um deine Beteiligung hast, etwa Zinsen für einen fremdfinanzierten Anteilskauf. Bei Spitzensteuersatz ohne Kosten ist die Abgeltungsteuer in der Regel günstiger.

Wer kann das Teileinkünfteverfahren beantragen?

Das Teileinkünfteverfahren beantragen können Gesellschafter, die mindestens 25 Prozent an der GmbH halten, oder die mindestens 1 Prozent halten und durch ihre berufliche Tätigkeit maßgeblichen unternehmerischen Einfluss nehmen können, typischerweise Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG).

Wie lange bindet der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren?

Der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren bindet dich für fünf Jahre: das Antragsjahr und vier Folgejahre. Ein Widerruf ist möglich, muss aber spätestens mit der Steuererklärung des ersten Jahres ohne Option eingehen. Nach dem Widerruf kannst du für dieselbe Beteiligung nicht erneut optieren.

Was passiert mit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer beim Teileinkünfteverfahren?

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird beim Teileinkünfteverfahren nicht gespart, sondern angerechnet. Die GmbH muss bei der Ausschüttung weiterhin 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag abführen. In deiner Einkommensteuererklärung wird dieser Betrag mit der tatsächlich geschuldeten Steuer verrechnet, ein Überschuss wird erstattet. Dafür brauchst du die Steuerbescheinigung der GmbH.

Gilt das Teileinkünfteverfahren auch für eine Holding?

Für eine Holding-GmbH gilt das Teileinkünfteverfahren nicht, es ist eine Regel für natürliche Personen. Ausschüttungen an eine Kapitalgesellschaft bleiben bei mindestens 10 Prozent Beteiligung zu 95 Prozent steuerfrei (§ 8b KStG). Das Teileinkünfteverfahren wird erst relevant, wenn die Holding an dich privat ausschüttet.

Gilt das Teileinkünfteverfahren beim Verkauf von GmbH-Anteilen?

Beim Verkauf von GmbH-Anteilen gilt das Teileinkünfteverfahren automatisch, wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 Prozent gehalten hast (§ 17 EStG). Ein Antrag ist dafür nicht nötig. 60 Prozent des Veräußerungsgewinns werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Kann ich den Antrag auf das Teileinkünfteverfahren nachholen?

Den Antrag auf das Teileinkünfteverfahren nachholen kannst du grundsätzlich nicht, die Frist endet mit Abgabe der Einkommensteuererklärung. Nur bei unverschuldeter Fristversäumnis kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (§ 110 AO), die innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses beantragt werden muss.

Maßgeblich für Leistungsumfang und Preis ist ausschließlich die individuelle Vergütungsvereinbarung. Dieser Artikel beschreibt das typische Skalar-Modell und begründet keine Ansprüche.

Dr. Florian Lang

Dr. Florian Lang

Florian ist Geschäftsführer und Mitgründer von Skalar. Zuvor war er im C-Level bei Rödl & Partner. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weiß er, wie sich das Beratungsniveau durch KI & Automatisierung für wachsende Unternehmen skalieren lässt.

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